Rechtsprechung
VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Schulnotensystem, Konkretisierung Erwartungshorizont - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschlussbedürftige Leistungsteile dürfen nicht bepunktet werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16
- OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 14.07.2016 - C-6/15
TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16
Der EuGH (Urt. v. 14. Juni 2016, Rs. C-6/15) habe ausdrücklich anerkannt, dass öffentliche Autraggeber nicht verpflichtet seien, die Bewertungsmethode anzugeben, wenn deren nachträgliche Aufstellung nicht die Zuschlagskriterien bzw. deren Gewichtung verändere.(3) Der dargestellten Intransparenz der Bewertungsvorgaben kann die Bg auch nicht mit Erfolg die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 14. Juli 2016, RS-C-6/15 "TNS Dimarso NV") entgegenhalten.
- OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15
Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16
Selbst wenn man aus der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (zuletzt vom 16. Dezember 2015, VII-Verg 25/15) Rückschlüsse auf den Grad der erforderlichen Transparenz ziehen wollte, sei zu bedenken, dass diese Entscheidung zu konzeptionellen Anforderungen ergangen sei.(1) Das (verkürzte) Schulnotensystem von 1-5 lässt nicht - auch nicht in Verbindung mit den aufgestellten Unterkriterien der Leistungsbeschreibung in den Leistungskategorien B bis D - zu, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad (Zielerreichungsgrad) die Angebote bei den Unterkriterien der technischen Anforderungen aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. Dezember 2015, VII-Verg 25/15 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Verg 61/09
Anforderungen an die Produktneutralität einer Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16
Letzteres wird von der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2011, VII-Verg 52/10, 23. März 2010, VII-Verg 61/09; vgl. auch BGH 11. März 2008, X ZR 134/05) als Einladung an die Bieter verstanden, zur Sicherheit das Leitfabrikat und eine aus Sicht des Bieters gleichwertige Alternative und damit mehrere Hauptangebote anzubieten.
- OLG Düsseldorf, 09.03.2011 - Verg 52/10
Begriff des Nebenangebots; Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots von …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16
Letzteres wird von der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2011, VII-Verg 52/10, 23. März 2010, VII-Verg 61/09; vgl. auch BGH 11. März 2008, X ZR 134/05) als Einladung an die Bieter verstanden, zur Sicherheit das Leitfabrikat und eine aus Sicht des Bieters gleichwertige Alternative und damit mehrere Hauptangebote anzubieten. - BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05
Berücksichtigung zulässig angebotener Skontoabzüge bei der Wertung von Angeboten; …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16
Letzteres wird von der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. März 2011, VII-Verg 52/10, 23. März 2010, VII-Verg 61/09; vgl. auch BGH 11. März 2008, X ZR 134/05) als Einladung an die Bieter verstanden, zur Sicherheit das Leitfabrikat und eine aus Sicht des Bieters gleichwertige Alternative und damit mehrere Hauptangebote anzubieten. - OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 41/15
Ausschließung eines Bieters wegen unzutreffender Erklärungen zu …
Auszug aus VK Bund, 31.08.2016 - VK 2-79/16
Im Hinblick auf die Beteiligung von konzernverbundenen Unternehmen wird sich die Vergabestelle nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.02.2016, VII Verg 41/15, Seite 12) richten.
- OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31.08.2016 (VK 2 - 79/16) aufgehoben.Die Beigeladene beantragt, den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31.08.2016, VK 2-79/16 aufzuheben, den Nachprüfungsantrag abzulehnen und der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des Nachprüfungsverfahrens aufzuerlegen.
- VK Brandenburg, 01.03.2017 - VK 2/17
Sämtliche Wertungskriterien sind bekannt zu machen!
Tatsächlich wäre, wie auch die Antragstellerin in der Stellungnahme vom 20. Februar 2017 angeführt hat, ein Angebot außerhalb der Vorgaben der Leistungsbeschreibung wegen Änderung der Vergabeunterlagen auszuschließen (vgl. aber auch VK Bund, Beschluss vom 31. August 2016 - VK 2-79/16 zur widersprüchlichen Verwendung von Vorgaben der Leistungsbeschreibung als Mindestanforderung und Bewertungskriterium).